Ab 1998 hat die Schweiz ein duales System für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen verwendet. Arbeitnehmer aus der EU / EFTA-Mitgliedsstaaten haben Priorität gemäß dem Abkommen über den freien Personenverkehr und dadurch nur eine begrenzte Anzahl von Spezialisten oder qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU / EFTA Arbeitserlaubnis in der Schweiz erhalten können.
Arbeitsgenehmigungen sind in der Regel mit Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz verbunden. Für EU / EFTA-Staaten haben die Bürger das Recht, eine dreimonatige Arbeitsmöglichkeit zu suchen. Dieser Zeitraum könnte für weitere drei Monate während einer aktiven Jobsuche verlängert werden.
Unsere Spezialisten in der Firmengründung Schweiz können Sie mit unserer Partnerrechtskanzlei in Verbindung setzen, die Ihnen nähere Informationen zu Arbeitserlaubnissen geben kann.
Arbeitsgenehmigungen für EU-Bürger in der Schweiz
Schweizer Arbeitsgenehmigungen für EU / EFTA-Bürger sind in Kategorien unterteilt, und jeder von ihnen hat einen Korrespondentenbrief. Die Schweizer Arbeitserlaubnis wird auf kantonaler Ebene in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration ausgestellt.
Die kurzfristige Schweizer Arbeitserlaubnis wird durch den Buchstaben L definiert und seine Gültigkeit wird von der festgelegten Dauer des Arbeitsvertrags abhängig. Der Ausweis L wird in der Regel für Zeiträume zwischen 3 und 12 Monaten ausgegeben. Die Personen, die weniger als 3 Monate in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen keine Arbeitserlaubnis. Unsere Experten in Firma gründen Schweiz kann Ihnen helfen, dieses Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Die Aufenthaltsbewilligung B oder Anfangsaufenthaltsgenehmigung wird für einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder für Personen mit einem befristeten Vertrag von mindestens einem Jahr gewährt. Diese Art der Genehmigung gilt 5 Jahre lang und kann mit weiteren 5 Jahre verlängert werden, wenn die Beschäftigung weiter besteht. Falls der Arbeitsvertrag beendet ist, und die Arbeitslosigkeit bis 12 Monate dauert, kann die B-Bewilligung nur für ein Jahr verlängert werden.
Die C-Bewilligung, auch als Daueraufenthaltsgenehmigung bekannt, wird für Personen aus 15 EU / EFTA-Staaten gewährt, und hat eine unbefristete Gültigkeit, nachdem die Person ununterbrochen 5 Jahre in der Schweiz geblieben ist.
Die G Erlaubnis oder Genehmigung für den grenzüberschreitenden Pendler wird für Ausländer in der Schweiz gewährt, die pendeln müssen. Pendler müssen wieder in ihre Heimatland mindestens einmal pro Woche kehren. Heute wird die G Genehmigung für die Arbeitsnehmer aus EU-Ländern nicht mehr eingesetzt.
EU / EFTA-Bürger haben das Recht auf:
– Wahl der Kantone, wo sie arbeiten und leben wollen;
– Arbeitsplätze und Arbeitgeber wechseln;
– Ihre Familie in der Schweiz bringen;
– Arbeit für die Familienmitglieder.
Bei der Mwst Anmeldung für Ihr Unternehmen können Sie sich auf uns verlassen.
Auch wenn Sie Unterstützung bei Firma kaufen Schweiz benötigen, können Sie sich auf uns verlassen. Unsere Berater vor Ort können eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchführen und prüfen, ob die Transaktion sicher ist. Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns mit, wenn Sie Hilfe bei der Auswahl einer Firma benötigen oder wenn Sie eine gefunden haben und sie verifizieren lassen möchten.
Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger erklärt von unseren Experten in Firmengründung Schweiz
Nicht-EU / EFTA-Angehörige können eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn das Schweizer Unternehmen nachweisen kann, dass es keinen geeigneten Schweizer oder EU-Kandidat finden konnten.
Nicht-EU / EFTA-Bürger müssen einen Arbeitsvertrag und eine Aufenthaltsgenehmigung vom Arbeitgeber erhalten, bevor sie in der Schweiz arbeiten.
Die Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger können wie folgt unterteilt werden:
Die kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung oder L-Bewilligung, die Nicht-EU-Staatsangehörigen gewährt wird, die für höchstens ein Jahr in der Schweiz arbeiten. Sie kann aber mit einem weiteren Jahr verlängert werden, wenn die Arbeitsbeziehungen fortgesetzt wird.
Die erste Aufenthaltsgenehmigung oder B-Bewilligung wird befristet und wird das erste Jahr nicht übertreffen. Die B-Bewilligung für Nicht-EU-Bürger kann jährlich erneuert werden. Diese Art der Genehmigung unterliegt Quoten und ihre Inhaber können im Kanton wohnen, wo die Genehmigung erteilt wurde, und es wird mit dem Arbeitgeber verbunden. Wenn Sie diese Genehmigung erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten in Firma gründen Schweiz.
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder C-Bewilligung wird den Personen aus Drittländern, die 10 Jahre in der Schweiz ununterbrochen gelebt haben, gewährt. Ausnahmen wurden für die amerikanischen und kanadischen Bürgern ermöglicht, die eine C-Bewilligung nach fünf aufeinander folgenden Jahren in der Schweiz empfangen können.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Experten in der Firmengründung Schweiz.