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Besteuerung der Holdinggesellschaften in der Schweiz

Besteuerung der Holdinggesellschaften in der Schweiz

Eine in der Schweiz eingetragene Holdinggesellschaft wird gegründet, um Beteiligungen an anderen Unternehmen zu besitzen. Wie im schweizerischen Steuerrecht vorgesehen, ist es für diese Art der Unternehmen nicht erlaubt, irgendwelche Geschäftsaktivitäten in der Schweiz auszuüben und sie werden im allgemeinen als Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung eingetragen.


Für die Gründung eines Unternehmens als Holdinggesellschaft in der Schweiz sind bestimmte Sonderbedingungen zu erfüllen. Es ist wichtig zu wissen dass Unternehmen dieser Art von bestimmten Steuerabzügen und Steuerbefreiungen profitieren können, welche je nach dem Kanton in dem sie gegründet werden, variieren können. Unsere Experten für Firma gründen in der Schweiz können sie hinsichtlich der  Hauptsteuervorteile  zu jeder Unternehmensstruktur beraten.

Besteuerung der Holdinggesellschaften in der Schweiz, im Kanton Zug


Der Kanton Zug, einer der schweizerischen Kantons, bietet einige der besten Steuerbedingungen für die Eintragung einer Holdinggesellschaft. Dabei ist es wichtig zu wissen dass dieser Kanton von Geschäftsleuten für die Gründung einer Holdinggesellschaft  in der Schweiz bevorzugt wird (1 von 4 Holdinggesellschaften in der Schweiz sind im Kanton Zug gegründet), wobei folgende Steuerbedingungen angeboten werden :

  • * Wenn Bedingungen erfüllt werden, kann die Holdinggesellschaft von einer Steuerbefreiung für kantonale Steuer profitieren:                                                    * die auf Landesebene geltende Körperschaftssteuer  liegt bei 8,5 Prozent ;
  • * Die betreffende Art des Unternehmens kann auch von der Befreiung für Einkommen oder Gewinne, die aus den qualifizierten Beteiligungen abgeleitet werden, profitieren ;
  • * Wenn das Unternehmen Investitionen im Immobilienbereich tätigt, kann es unter den Privilegien qualifizieren, die die Schweiz in den unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen hat.

Bedingungen bei Einholung von steuerlichen Befreiungen von der schweizerischen kantonalen Steuer


Wie oben  erwähnt, kann die schweizerische Holdinggesellschaft von der Befreiung von der kantonalen Steuer profitieren. Dabei können Ihnen unsere Experten für Firmengründungen in der Schweiz Beratungsdienste hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifizierung anbieten. Eines der wichtigen zu erfüllenden Bedingungen bezieht sich auf die Satzung der Gesellschaft, die vorschreiben muss, dass das Management von langfristigen Kapitalanlagen zum Hauptgegenstand des Untermnehmens zählen muss.

Das Unternehmen darf nur spezifische Geschäftsaktivitäten ausüben, wie das Halten von Beteiligungen und/oder Verwertung des geistigen Eigentums, Fremdfinanzierung oder Zuschüsse und sonstiges. Fur weitere Informationen bezüglich der Aktivitaten der Holdinggesellschaft einschließlich weiterer Steuervorteile, die man in einem bestimmten schweizerischen Kanton erhalten kann, sind die Investoren dazu eingeladen,  mit unserem Team von Experten in Firma gründen Schweiz Kontakt aufzunehmen.