Our website uses  cookies for statistical purposes.

  • Zug, Schweiz
  • Hinterbergstrasse 53, 6312 Steinhausen, Kanton Zug, Switzerland
  • +41763289050
Our Articles

Gründen Sie eine Sicherheitsagentur in der Schweiz

Gründen Sie eine Sicherheitsagentur in der Schweiz

Unternehmen mit dem Sitz in der Schweiz, die als Sicherheitsagenturen tätig sind, sind verpflichtet, eine Reihe von Bestimmungen einzuhalten. Das gilt auch in dem Fall, in dem Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbracht werden. In der besonderen Situation, haben solche Unternehmen die Bestimmungen des Bundesgesetzes für im Ausland erbrachte Private Sicherheitsdienstleistungen zu beachten. Das Dokument enthält gesetzliche Bestimmungen, die zum 1.September 2015 in Kraft getreten sind. Unser Experten-Team für Firma gründen in der Schweiz kann Ihnen ausführliche Beratungsdienste hinsichtlich der Pflichte nach diesem Gesetz anbieten.

Geltende Gesetzgebung für Unternehmen der Sicherheitsbranche in der Schweiz


Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) ist das wichtigste Gesetz über Sicherheitsdienstleistungen in und aus der Schweiz.

Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) gilt für Unternehmen, die folgende Tätigkeiten ausüben:

  1. die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz an Kunden im Ausland;
  2. die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen aus dem Ausland an Schweizer Kunden;
  3. Private Security Management Services innerhalb und ausserhalb der Schweiz.


Neben dem Gesetz über die private Sicherheit, welches die spezifischen Anforderungen an Schweizer Unternehmen in diesem Bereich festlegt, sind auch die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts zu beachten.

Es ist auch erforderlich, eine geeignete Geschäftsform für das Unternehmen zu wählen.

Unsere Firmengrăndungsberater in der Schweiz können Ihnen weitere Informationen zu den Gesetzen im Zusammenhang mit der Gründung einer solchen Firma in diesem Land geben.

Schritte zur Firmengründung für ein Sicherheitsunternehmen in der Schweiz


 Ausländische oder lokale Investoren, die ein solches Unternehmen in der Schweiz gründen möchten, müssen zunächst eine Gesellschaft registrieren, für die Folgendes bereitgestellt werden muss:

  • das Mindeststammkapital gemäß der gewählten Gesellschaftsform;
  • Erfüllung der Ausbildungs- und Qualifikationsanforderungen des Personals;
  • Erlangung der erforderlichen Lizenzen, eine im Bundesgesetz über private Sicherheitsdienste festgelegte Bedingung;
  • Der private Sicherheitsdienst muss über eine entsprechende Geschäftsstelle verfügen.


Unsere Firmengrăndung Schweiz spezialisierten Berater unterstützen ausländische Investoren bei der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung als private Sicherheitsunternehmen in diesem Land.

Weitere Anforderungen an Sicherheitsbehörden in der Schweiz


Die Gründung eines Sicherheitsunternehmens in der Schweiz bringt verschiedene Aufgaben mit sich, die hauptsächlich von der für diese Tätigkeiten bevollmächtigten Person wahrgenommen werden müssen. Die erste und wichtigste bezieht sich auf die Tatsache, dass nur die autorisierte Person die Aktivitäten des Schweizer Unternehmens führen darf.

Ein Schweizer Sicherheitsunternehmen hat das Recht, Personal einzustellen, nachdem das Personal einer entsprechenden medizinischen Untersuchung unterzogen wurde. Alle Mitarbeiter müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit im Unternehmen eine Schulung absolvieren.

Es ist auch möglich, dass Sicherheitsbehörden unter einer oder mehreren Niederlassungen in der Schweiz tätig sind.

Wenn Sie beabsichtigen, eine Sicherheitsagentur in der Schweiz zu gründen und sich über alle zu erfüllenden Voraussetzungen informieren möchten, können Ihnen unsere Firmengründungsberater detaillierte Informationen geben.

Welche Rechtsform ist für einen Schweizer Sicherheitsdienst am besten geeignet?


Bei der Eröffnung eines Sicherheitsdienstes in der Schweiz gibt es mehrere Dinge zu beachten, unter anderem die Rechtsform, in der er tätig wird. Je nachdem, ob der Inhaber Schweizer oder Ausländer ist, stehen verschiedene Bauformen zur Auswahl.

Die Partnerschaft ist die am besten geeignete Geschäftsform für Ausländer, die kleine Sicherheitsunternehmen in der Schweiz eröffnen möchten, da sie mit Schweizer Bürgern, die die Bedürfnisse des Marktes und die zu erfüllenden Bedingungen verstehen, Vereinbarungen treffen können.

Eine andere Rechtsform, die zur Gründung einer schweizerischen Sicherheitsagentur verwendet werden kann, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die offensichtliche Vorteile hat, wie die beschränkte Haftung der Gesellschafter und auch die Möglichkeit, mehrere Gesellschafter zu haben, die sich einbringen können.

Unabhängig von der Entscheidung des Inhabers  oder der Inhaber eignen sich für ein solches Unternehmen in der Schweiz beide Rechtsformen.

Eine andere Möglichkeit, ein privates Sicherheitsunternehmen in der Schweiz zu gründen, ist ein Joint Venture oder sogar eine Franchise, wenn ein entsprechendes Angebot vorliegt. Das Joint Venture ist eine geeignete Option für diejenigen, die ein im Ausland ansässiges Unternehmen haben, das mit einem lokalen Unternehmen zusammenarbeiten kann, um den Schweizer Markt abzudecken.

Das Franchise bringt Vorteile für den Franchisenehmer, der lediglich das Konzept des Franchise umsetzen muss, jedoch kann die Gebühr für die Übernahme des Geschäftsmodells teurer sein. In jedem Fall sind beides gültige Optionen für diejenigen, die sich für Gründung einer solche Gesellschaft in der Schweiz interessieren.

Wenn Sie sich entscheiden, ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen und Beratung benötigen, stehen Ihnen unsere lokalen Firmengründungsberater zur Verfügung, um Ihnen bei der Registrierung des ausgewählten Unternehmensformulars zu helfen.

Sicherheitsdienste in der Schweiz


Geschäftsleute, die an der Gründung einer Firma in der Schweiz interessiert sind, die als Sicherheitsagentur tätig ist, können sich auf die Erbringung von unterscheidlichen Sicherheitsdiensten spezialisieren, die durch natürliche Personen, Rechtspersonen und Organisationen angeboten werden können. Unter den  üblichen Arten von Dienstleistungen, die erbracht werden können, erwähnen wir :

  • geschlossene Kameraüberwachungssysteme (CCTV), die für das stetige Monitoring von Gebäuden benutzt werden. Diese können  zum Geschäftszweck oder zum Wohnzweck aufgestellt werden;
  • Allarmanlagen – solche Unternehmen sind auf High-Tech-Geräte und deren Instandhaltung specialisiert;
  • Unternehmen, die trainierte Sicherheitsbeamte zum Schutz von Gebäuden oder Personen  anbieten;
  • Sicherheitsdienste, die bei verschiedenen Veranstaltungen im Einsatz sind oder Leibwächterdienste.

Anforderungen an Beschäftigte der schweizerischen Sicherheitsagenturen


Für die Beschäftigung von Mitarbeitern, die an einem Job im Bereich der privaten Sicherheit interessiert sind, sind besondere Bedingungen zu erfüllen. Unser Berater-Team für Firmengründungen in der Schweiz kann Sie diesbezüglich beraten. Es ist aber nötig zu wissen, dass alle künftige Mitarbeiter keine Vorstrafen haben dürfen. Solche Personen haben eine Erlaubnis einzuholen. Beim Entzug der Erlaubnis aus verschiedenen Gründen, ist es nötig dass der Mitarbeiter aus seinem Amt entlassen wird.


Sicherheitsbeamte können um diesen Job bewerben solange sie altersberzogene Kriterien erfüllen. Das benötigte Alter für operative Sicherheitsbeamte ist 18 Jahre. Für eine leitende Position, soll man im Alter von  zumindest 22 Jahren sein.

Warum eine Firmengründung in der Schweiz?


Laut aktueller Statistik:

  • in der Schweiz sind rund 25’000 ausländische Unternehmen tätig;
  • in der Schweiz sind zudem rund 11’500 Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen registriert;
  • Auf dem Niveau von 2018 gab es in der Schweiz rund 580’000 Unternehmen.


Es gibt andere minimale Anforderungen in diesem Fall. Für weitere Informationen über die Beschäftigungsbedingungen in dem Bereich der privaten Sicherheit  sind die Investoren dazu eingeladen, mir unserem Experten fur Firma gründen in der Schweiz -Team Kontakt aufzunehmen.