Kryptowährung bezeichnet eine Währung, die nur in der digitalen Umgebung verwendet werden kann. Weil es sich um einen virtuellen Währungstyp handelt und Kryptografie zu Sicherheitszwecken benutzt wird, kann die Kryptowährung nicht so leicht wie reguläres Geld gefälscht werden. Kryptografie ist eine Methode, durch die Daten an eine bestimmte Entität übertragen werden, die über die notwendigen Mittel verfügen muss, um die entsprechenden Informationen decodieren zu können. Unternehmer, die in dieser Branche eine Firma in der Schweiz gründen möchten, können Kryptowährung ohne Eingriff der Kommunalverwaltung ausgeben, da diese Branche nicht den lokalen Vorschriften unterliegt. Unser Team aus Schweizer Firmengründungsvertretern kann Ihnen eine ausführliche Beratung zu den hier tätigen Kryptowährungsfirmen bieten.
Zug, der wichtigste Kanton für Kryptowährungsfirmen
Die Kryptowährung ist eine der zahlreichen Tätigkeitsfelder, indem Fintech-Unternehmen (ein Begriff, der sich allgemein auf den Einsatz von Technologie im Finanzbereich bezieht) Aktivitäten starten können. Es wird empfohlen, die Firmenregistrierung für diese Art von Unternehmen in der Schweiz im Kanton Zug durchzuführen, der zum wichtigsten Standort im Land für Kryptowährungsgeschäfte (Bitcoin Währung) wurde.
Ausserdem hat sich der Kanton Zug als weltweit führender Standort in dieser Branche etabliert.
Die Bitcoin-Industrie befindet sich noch immer in ihrer Entwicklungsphase und in zahlreichen Staaten ist das Verfahren nicht durch die lokale Gesetzgebung abgedeckt. Die Schweiz wurde jedoch zum wichtigsten europäischen Land für solche Aktivitäten, da Bitcoin eine gesetzlich anerkannte Währung ist. Unser Expertenteam in Sachen Firmengründung in der Schweiz kann Ihnen mehr Informationen über die Vorschriften für Kryptowährungen zur Verfügung stellen.
Registrierung eines Schweizer Kryptowährungsunternehmen
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen in der Schweiz, die Finanzgeschäfte tätigen, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Bewilligung für ihre Tätigkeit erhalten. Die Vorschriften für Firmengründungen in der Schweiz in diesem Feld erfordern jedoch keine Registrierung bei der FINMA für Kryptowährungsfirmen, da die Branche nicht staatlich reguliert wird.
Dennoch müssen Unternehmer, die Bitcoin-Transaktionen durchführen, bestimmte Vorschriften des Schweizer Geldwäschereigesetzes einhalten. Diese gelten auch für Aktivitäten, die auf Handelsplattformen durchgeführt werden. In diesem Sinne ist es notwendig zu wissen, dass FINMA 2015 die erste Bitcoin-Börse genehmigt hat.
Unternehmer sind eingeladen, sich an unser Beratungsteam in Sachen Firmengründung in der Schweiz zu wenden, um weitere Informationen zu den spezifischen Gründungsanforderungen für diese Art von Aktivität zu erhalten.
Wir können Ihnen auch helfen, wenn Sie sich für Firma kaufen in der Schweiz entscheiden. Wenn Sie Fragen zum Prozess haben oder wissen möchten, wie wir Ihnen helfen können, eine bestehende Firma schneller zu kaufen, kontaktieren Sie uns. Unsere Berater führen Sie durch die Schritte und erklären Ihnen die Dokumente, die Sie erstellen müssen, um die Transaktion abzuschließen.