Geselschaftsaktionäre in der Schweiz
Schweizerischen Aktionären stehen Rechte in der Gesellschaft zu, in die sie investieren. Mit dem Investment kommen auch Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebteste Rechtsform in der Schweiz und fordert eine minimale Anzahl der Aktionäre.
Soltten Sie an der Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz interessiert sein, dann können Ihnen unsere Experten in Firmengründung Schweiz nähere Informationen über das Registrierungsverfahren und die minimale Anzahl der Aktionäre per Gesellschaft geben.
Rechte der Aktionäre erklärt durch unsere Experten in Firmengründung Schweiz
Die GmbH-Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die AG-Aktiengesellschaft können durch zumindest einen Aktionär gegründet werden. Dieser kann auch Mitglied des Verwaltungsrates (Vorstand) oder sogar der Geschäftsführer der Gesellschaft sein.
Die Aktionäre der Gesellschaft mässen sich jedes Jahr für eine Sitzung versammeln. Diese hat spätestens 6 Monate nach Firmeiregistrierung in der Schweiz stattzufinden. Sie haben die Entscheidungsbefugnis über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und des exekutiven Managements der Gesellschaft : Sie ernennen und entlasten die Direktoren und die Mitglieder des Verwaltungsrates.
Die meisten Entscheidungen betreffend das Management der Gesellschaft bedürfen der Anwesenheit aller Aktionäre bei der Versammlung. Folgende Vorschläge können auch in der Abwesenheit der Aktionäre gültig sein : Durchführung einer Sonderprüfung (Sonderaudit), Wahl der Abschlussprüfer oder Einberufung einer Sitzung.
Auch wenn es besser erscheint, eine neue Firma zu gründen, kann Firma kaufen Schweiz verschiedene Vorteile haben, wie z. B. den Wegfall der mit dem Registrierungsverfahren verbundenen Formalitäten. Unsere Berater können Ihnen bei den Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb einer bestehenden Firma helfen, also kontaktieren Sie uns.
Unternehmensführung in der Schweiz – erklärt von unseren Beratern in Firma gründen Schweiz
Aktionäre in der Schweiz haben das ihnen zustehende Recht, Ihre Stimmen in den betreffenden Sitzungen nach der Aktienzahl mit Stimmrecht abzugeben. Üblicherweise, gilt das Prinzip „eine Akltie eine Stimme“ . Allerdings, kann die Satzung der Gesellschaft (der Gesellschaftsvertrag) verschiedene Anforderungen für Aktionäre innerhalb der betreffenden Gesellschaft festlegen.
Investoren, die an der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz interessiert sind, haben das Gesellschaftsrecht in der Schweiz zu beachten, nicht nur für das Unternehmensmanagement sondern auch betreffend die Körperschaftsbesteuerung.
Unser Experten für Firmengruendung in der Schweiz können Ihnen nähere Informationen über die Firmenregistrierung und die Unternehmensführung in der Schweiz zur Verfügung stellen. Für Details und Unterstützung. setzen Sie sich mit unserem Team in Zürich in Verbindung.